Hin­weise zu Kosten und finanz­ieller Unter­stützung

Finanzielle Unterstützung

Ent­lastungs­leistungen

Private Kostenübernahme

Selbstverständlich ist jederzeit eine private Übernahme der Kosten der angebotenen Entlastungsleistungen möglich. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, über die wir Sie hier informieren möchten.

Ihr Anspruch auf Ent­lastungs­leistungen

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf 125,00€ je Monat auf sogenannte „Entlastungsleistungen“. Dieser Anspruch kommt dann zum Tragen, wenn Leistungen von der Pflegeversicherung bezogen werden und der / die Pflegebedürftige weierhin zu Hause wohnt. Wichtig: diese muss nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sein.

Pflegeleistungen umwidmen

Was aber, wenn 125,00€ Entlastungsleistungen nicht ausreichend sind? In diesem Fall können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.

Das ist besonders dann sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt wird. Für die Umwidmung ist lediglich ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da.

Das Wichtigste auf einen Blick

125€

Bis zu 125€ Anspruch auf Entlastungsleistungen

40%

Bis zu 40% von Pflegeleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden

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Wir helfen

Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die Kostenabwicklung

Fragen?

Wir haben die Antworten

Kommen Sie gerne mit Ihren Anliegen und Fragen auf uns zu, wir sind gerne für Sie da.

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